Info-Veranstaltung Vorsorgevollmacht


Es ist nie zu früh….
Früher oder später stellt sich für viele Menschen die Frage: „Was
passiert, wenn ich mich nicht mehr selbstverantwortlich um meine
Angelegenheiten kümmern kann?“

Wenn Sie für diesen Fall keine Vorsorge getroffen haben und auch das
Ehegatten-Not-Vertretungsrecht nicht angewendet werden kann, ist es
möglich, dass vom Betreuungsgericht eine rechtliche/r Betreuer*in
bestellt wird, die Sie darin unterstützt, Ihren Wünschen Geltung zu
verschaffen und Sie erforderlichenfalls rechtlich vertritt.
Sie können aber auch selbst durch eine Vorsorgevollmacht oder eine
Betreuungsverfügung die Person aussuchen, die Sie unterstützen und
Entscheidungen für Sie treffen darf, die sie also rechtlich vertreten soll.
Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie den Rahmen
vorgeben, innerhalb dessen die vertraute Person befugt ist,
Entscheidungen zu treffen.
Sowohl die Rechtliche Betreuung als auch die Vorsorgevollmacht und
die Betreuungsverfügung haben Vor- und Nachteile. Alle drei
Instrumente werden Ihnen ausführlich vorgestellt.
Sie sind herzlich eingeladen zur Informationsveranstaltung am
Montag, den 22.09.2025, 17.30 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Giershofen, Raiffeisenstr. 3,
56269 Dierdorf-Giershofen.
Um die Veranstaltung gut vorzubereiten, wäre es schön wenn sie sich
anmelden würden, bei Ortsvorsteher Patric Vietze 0178/9618005 oder pa**********@***il.com

Als Referentin steht Elisabeth Klein vom Betreuungsverein SKFM
Neuwied e.V.
zur Verfügung. Sehr gerne sind auch Ihre Fragen
erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihren/euren Besuch!

der Ortsbeirat und Patric Vietze

P.S.: Der Eintritt ist frei, es gibt jedoch die Möglichkeit, eine kleine Spende für den SKFM zu geben.