Ortsbeirat

Aufgaben

„Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans (§ 75 GemO). Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsbeirat, Abruf 23.4.2014)

Mitglieder

Der Ortsberat setzt sich derzeit aus CDU (5 Sitze) und FWG (2 Sitze) zusammen.

Sitzungen

Der Ortsbeirat tagt derzeitig zwei bis dreimal im Jahr. Die offizielle Ankündigung erfolgt über das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf.
Als erster Tagesordnungspunkt findet eine Bürgerfragestunde statt, zu der auch über das Mitteilungsblatt eingeladen wird.

 

Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde findet jeweils als erster Tagesordnungspunkt der Sitzungen des Ortsbeirats statt. Hier haben alle Einwohner von Giershofen die Möglichkeit, direkt Vorschläge einzubringen oder Anfragen an den Ortsvorsteher und die Ortsbeiratsmitglieder zu stellen.

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