
Info-Veranstaltung Vorsorgevollmacht
Es ist nie zu früh…. Früher oder später stellt sich für viele Menschen die Frage: „Waspassiert, wenn ich mich nicht mehr selbstverantwortlich um meineAngelegenheiten kümmern kann?“ Wenn Sie für diesen Fall keine Vorsorge getroffen haben und auch dasEhegatten-Not-Vertretungsrecht nicht angewendet werden kann, ist esmöglich, dass vom Betreuungsgericht eine rechtliche/r Betreuer*inbestellt